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Schildern Sie Ihren Fall – wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
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Antwortzeit: in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Für eilige Termine vor einem feststehenden Behördentermin bitte telefonisch nachfragen.
Besuche nach Vereinbarung. Bitte ohne Termin nur dann erscheinen, wenn Sie zuvor telefonisch Bescheid gegeben haben – die Sitzungsräume sind oft belegt.